Mitarbeitende werben Mitarbeitende
Wie funktioniert die Aktion?
Ganz einfach: Zusammen mit der Bewerbung der geworbenen Person muss der Empfehlungsnachweis des Flyers eingereicht werden. Es kann nur ein Empfehlungsnachweis je Bewerbung eingereicht werden.
Grundsätzlich können die hier online in der Jobbörse ausgeschriebenen Stellen in den Einrichtungen der Caritas im Bistum Fulda empfohlen werden. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Prämienzahlungen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern entnehmen Sie bitte den Flyern, die durch Klicken auf folgende Zeilen jeweils heruntergeladen werden können. Die Flyer enthalten auch ein Formular zur Meldung einer erfolgten Empfehlung. (Achtung: Die Einreichung des Empfehlungsnachweises muss jedoch stets gleichzeitig mit der Bewerbung eingehen; bei nachträglicher Einreichung besteht keinerlei Prämienberechtigung!).
Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie
Für eine erfolgreiche Empfehlung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters auf eine prämienberechtigte Stelle für die Caritas im Bistum Fulda erhält der empfehlende Mitarbeitende eine Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € brutto, sofern der empfohlene Bewerber innerhalb des letzten Jahres nicht bei der Caritas im Bistum Fulda (DiCV und RCV) beschäftigt war. Ein Wechsel innerhalb der Geschäftsbereiche oder ein Standortwechsel gilt nicht als neue Stelle.
Der werbende Mitarbeiter muss jeweils zum Zeitpunkt der Prämienzahlung (d.h. Arbeitsantritts der geworbenen Person sowie auch bei Fälligkeit des zweiten Prämienanteils) in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit Entgeltbezug mit dem Dienstgeber stehen. Eine Aufhebungsvereinbarung wird wie eine Kündigung behandelt.
Eine bereits ausgezahlte Prämie wird zum Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. im Falle des Eintritts eines gekündigten Arbeitsverhältnisses nicht zurückgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des empfohlenen Bewerbers. Grundsätzlich behält sich der Dienstgeber das Recht vor, Bewerber mangels Eignung oder mangels Personalbedarfs abzulehnen.
Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind Mitarbeiter, die im Bewerbungsprozess involviert sind, wie z. B. Mitarbeitende des Zentralen Personalwesens, leitende Führungskräfte, Pflegedienstleitungen, MAV sowie Personalsachbearbeiter/Verwaltungskräfte in den Einrichtungen.
Die Prämien werden brutto mit der Gehaltsabrechnung im jeweiligen Folgemonat nach Fälligkeit ausgezahlt.
Die Aktion kann jederzeit aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden. Bei Prämienzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.