Erläuterungen zu Anmeldung und Reiserücktritt
Anmeldung:
Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer Freizeit entschieden haben, rufen Sie uns gerne an oder kommen Sie persönlich bei uns vorbei. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, die Sie bitte unterschrieben an uns zurück senden. Wir garantieren Ihnen damit die Reservierung des von Ihnen gewünschten Ferienplatzes und betrachten Ihre Anmeldung als verbindlich.
Ab sofort können Sie zusätzlich Ihre Anmeldung online an uns schicken.
Rechnung:
Die Reiseunterlagen mit der Rechnung erhalten Sie ca. 6 Wochen vor Beginn der Freizeit. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte vor Antritt der Reise auf das angegebene Konto. Bei Anmeldung kurz vor Freizeitbeginn ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.
Rücktritt:
Wenn zwingende Gründe vorliegen, ist eine Abmeldung bis zu diesem Zeitpunkt -6 Wochen vor Beginn der Fahrt- ohne Kosten möglich. Sollten Sie nach Begleichung der Rechnung die Freizeit absagen müssen, erfolgt von uns eine Rücküberweisung unter Berücksichtigung evtl. entstandener Stornokosten. Diese können bis zu 80 % der Reisekosten betragen. Gebühren, die bei Nichtantritt der Fahrt entstehen, werden dem Caritasverband von den Erholungshäusern in Rechnung gestellt, die wir dann leider an Sie weitergeben müssen.
Reiserücktritts- / Reiseabbruchversicherung:
Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- / Reiseabbruchversicherung. Die Kosten hierfür richten sich nach der Höhe des Gesamtreisepreises. Auf Wunsch können Sie diese Versicherung bei uns abschließen. Wir beraten Sie gerne.
B e s o n d e r e H i n w e i s e
Auskunft und Anmeldung:
Anmeldungen bitte telefonisch, persönlich oder per E-Mail an den
Diözesan-Caritasverband
z. Hd. Simone Möller
Wilhelmstr. 2
36037 Fulda
Tel.: 0661 / 24 28 131
E-Mail: simone.moeller@caritas-fulda.de
Anreise/Abreise:
Unsere Busse starten um 9:30 Uhr am ZOB (Zentraler-Omnibus-Bahnhof), Am Bahnhof, 36037 Fulda. Finden Sie sich bitte eine Viertelstunde vorher am Bus ein, damit das Gepäck verstaut werden kann und sich keine Verzögerungen ergeben. Eine Platzreservierung im Bus ist nicht vorgesehen. Die Teilnahme an den Busfahrten muss als verbindlich angesehen werden, da die Teilnehmerzahl den Fahrpreis reguliert.
Antrag auf Bezuschussung:
Voraussetzung für die Gewährung einer Preisermäßigung sind die Vorlage des aktuellen Bescheides über den Bezug der Grund-sicherung im Alter oder ein Wohngeldbescheid.
Es besteht kein Anspruch auf Bezuschussung.
Jeder Antrag wird individuell entschieden.
Ärztliche Versorgung:
Befragen Sie bitte vor Anmeldung Ihren Hausarzt, ob Sie das Klima des von Ihnen gewählten Erholungsortes vertragen können. Bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit, für den Fall, dass Sie am Erholungsort ärztliche Hilfe benötigen.
Verordnete Medikamente bitte in ausreichender Menge mit führen.
Ausflüge:
Ausflüge am Erholungsort müssen gesondert gezahlt werden.
Ausweispapiere:
Bringen Sie bitte Personalausweis oder Reisepass und Schwerbehindertenausweis mit zum Erholungsort.
Beanstandungen:
Unsere Arbeit ist dahingehend ausgerichtet, dass Sie keinen Anlass zu Beanstandungen haben. Sollte dieser Fall jedoch eintreten, so ist unverzüglich unsere örtliche Reisebegleitung zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte ein Problem nicht behoben werden können, wenden Sie sich mit einer vor Ort unterschriebenen Mängelbestätigung an Frau Simone Möller.
Endpreise:
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Evtl. Änderungen während des Jahres müssen bei der Verrechnung berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie zusätzliche Kosten für Transfer bzw. Reiserücktrittsversicherung.
Kurtaxe:
Vielerorts ist Kurtaxe zu entrichten. Diese wird immer im jeweiligen Erholungshaus vor Ort bezahlt und ist nicht, im von uns ausge-schriebenen Preis, enthalten. Sollten Sie Inhaber eines Schwer-behindertenausweises sein, bringen Sie diesen mit zum Erholungs-ort. Die Kurtaxe kann sich dadurch verringern.
Kosten bei vorzeitiger Abreise:
Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise vom Erholungsort müssen die entstehenden Kosten, die von den Erholungshäusern erhoben werden, von den Teilnehmern bezahlt werden.
Mindestteilnehmerzahl:
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bei einer Freizeit nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, die Freizeit abzusagen.