Fulda (cif). Der Diözesan-Caritasverband Fulda und der Deutsche Caritasverband sind sich einig: Das neue Pflegeberufegesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Pflegeausbildung zukunftssicher zu machen. Die Caritas freut sich, dass dies nach langem und zähem Ringen endlich gelungen ist. Das Gesetz greift 2020 - ab dann soll die neue Ausbildung umgesetzt werden. Auszubildende in der Pflegebranche können sich auch darüber freuen, dass dann Schulgeldfreiheit gilt. Außerdem gibt es eine veränderte Ausbildungsvergütung.
Caritasdirektor Dr. Markus Juch, FuldaC. Scharf/Caritas FD
"Die Vergütung bei der Ausbildung in einem gesellschaftlich so bedeutenden und fachlich so anspruchsvollen Arbeitsfeld wie der Pflege muss natürlich stimmen", betonte in seiner Stellungnahme der Fuldaer Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch, der sich wie Caritas-Präsident Neher bezüglich der Entscheidung pro Pflegeberufegesetz sehr erfreut zeigte. "Vor allem steigen aber auch die Berufs- und Karrierechancen, weil der Wechsel zwischen verschiedenen Berufsfeldern möglich wird. Unsere Altenpflegeschule hat in Erwartung der Veränderungen bei der Ausbildung bereits viele Weichen gestellt, und wir werden in der Region Fulda natürlich auch unter den neuen Rahmenbedingungen zusammen mit den Pflegeeinrichtungen weiter dafür sorgen, dass eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung zum Wohle der Pflegebedürftigen gewährleistet ist! Die Caritas Fulda freut sich auf diese neue, spannende Ära ihrer Pflegeschule". Das heute verabschiedete Gesetz sieht vor, dass ab 2020 die generalistische Pflegeausbildung verbindlich eingeführt wird.
Die neue Pflegeausbildung berücksichtigt, dass es zukünftig eine wachsende Zahl sehr alter Menschen gibt, die mehr medizinische Behandlungspflege brauchen. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger müssen zudem künftig vermehrt mit demenzerkrankten Menschen in den Kliniken umgehen können. Die generalistische Ausbildung soll diesem Umstand Rechnung tragen und die Kompetenzen der künftigen Pflegefachmänner und -frauen nochmals erweitern.
Neben der generalistischen Pflegeausbildung sieht der Kompromiss zur Pflegeausbildung vor, dass Auszubildende künftig im dritten Ausbildungsjahr entscheiden können, ob sie weiterhin die Spezialisierung in der Alten- oder Kinderkrankenpflege anstreben, oder den neuen generalistischen Berufsabschluss wählen. Dabei werden in den ersten beiden Jahren der Ausbildung alle Auszubildenden, auch die Alten- und Kinderkrankenpfleger, gemeinsam unterrichtet. Das bundesweite Umlageverfahren verhindert zudem, dass Einrichtungen, die ausbilden, gegenüber den nicht ausbildenden Einrichtungen wirtschaftlich benachteiligt werden.