Aufgaben und Struktur der Gesamt-Mitarbeitervertretung
Grundsätzlich sorgt die MAV in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien und Dienstvereinbarungen behandelt werden. Außerdem ist sie erste Ansprechpartnerin für alle Kolleginnen und Kollegen bei zu regelnden Auseinandersetzungen in Dienstfragen und bei persönlichen, das Dienstverhältnis betreffenden Angelegenheiten.
Die MAV nimmt Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegen und wirkt darauf hin, dass diese erledigt werden. Sie entwickelt selbst Vorschläge im Sinne der Dienstnehmerschaft und prüft Fragen des Arbeitsschutzes, der Gesundheitsförderung und der Unfallverhütung.
Die Gesamt-MAV ist ein übergeordnetes Gremium, welches für übergreifende Fragestellungen zuständig ist, während die MAV in den Einrichtungen sich um spezifische Aufgaben vor Ort kümmert. Sie ist sozusagen zuständig für die Angelegenheiten der Mitarbeitervertretung, soweit sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehreren oder allen Einrichtungen betreffen und diese nicht durch die einzelnen Mitarbeitervertretungen ihren Einrichtungen geregelt werden können. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auch auf Einrichtungen ohne Mitarbeitervertretung.
Die Bildung einer G-MAV war 2014 ein wesentlicher Baustein für den wichtigen Erfahrungsaustausch der Mitarbeitervertretungen untereinander, die über die Zusammenarbeit in der Gesamtmitarbeitervertretung wichtige Informationen über jeweils andere Einrichtungen und damit über den Rechtsträger insgesamt erhalten, aber auch der Dienstgeber profitiert davon bei übergeordneten Fragestellungen einen Ansprechpartner und Verhandlungspartner nutzen zu können.
In diese Gesamt-MAV entsenden alle vor Ort in den Einrichtungen bestehenden Mitarbeitervertretungen ihre gewählten Delegierten, so dass eine Vertretung aller Dienste und Einrichtungen im MAV-Gesamtgremium sichergestellt ist. Ebenso wirkt eine SprecherIn der jugendlichen MitarbeiterInnen bzw. der Auszubildenden sowie eine Vertrauensperson der schwerbehinderten MitarbeiterInnen mit.
Seit dem Jahr 2017 wird darüber hinaus der weitergehenden Information- und Beratungspflicht in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß §27b Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) Rechnung getragen, indem ein Wirtschaftsausschuss aus den Reihen der G-MAV gegründet wurde.
Die derzeitigen MAV Mitglieder sowie die Delegierten der G-MAV und weiterer Gremien können beim Vorstand der G-MAV erfragt werden.