Seelsorge
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Hauptamtliche wie auch ehrenamtliche Helfer - bei der Caritas, die seelsorgliche Begleitung oder spirituelle Impulse wünschen, können aus einer Reihe von entsprechenden Angeboten auswählen: Auf der Grundlage seines Leitbildesbietet der Caritasverband für die Diözese Fulda z.B. Exerzitien, Oasentage, Einzel-und Teamgespräche zu seelsorglichen Fragestellungen, Gottesdienste zu verschiedenen Anlässen im Jahreskreis, Vorträge, Workshops und weitere Veranstaltungen. Ziel dabei ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer jeweiligen persönlichen Situation und im Kontext ihrer praktischen Arbeit vor Ort mit den zu betreuenden Menschen und deren Angehörigen zu unterstützen.
Das seelsorgliche Angebot richtet sich natürlich auch an alle von der Caritas betreuten Menschen, egal ob in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in den Altenpflegeeinrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Wer es wünscht, erhält Seelsorgegespräche durch qualifizierte seelsorgliche Begleiterinnen und Begleiter. Auch gibt es regelmäßig Andachten und Gottesdienste sowie Gruppenveranstaltungen mit spirituellem Charakter.
Auch auf die Angehörigen betreuter Menschen, die in den Caritas-Einrichtungen leben oder dort Hilfe und Begleitung erfahren, zielt das seelsorgliche Angebot ab, die auch individuelle Beratung umfassen kann.
Als soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft richten die Caritas-Dienste ihr Angebot der Seelsorge also an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, an alle Klienten sowie an die An- und Zugehörigen.
Fortbildungen und Studientage im seelsorglichen Bereich richten sich an teilweise gezielt an Führungskräfte (Christliche Führungskultur); die Oasentage und Exerzitienangebote sind wiederum für alle Mitarbeitenden interessant. Seelsorgegespräche und spirituelles Coaching kann für Betreuende wie für Betreute von Interesse sein. Nichtchristliche Mitarbeitenden wiederum können in Katechesen und Unterweisungen nützliches Basiswissen in diesem Bereich erhalten.
Es ist Anspruch der Caritas, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt fühlen, diese pastoralen Angebote des Verbandes und des Bistums in Anspruch zu nehmen. Die Tarifordnung (AVR) der Caritas gewährt bis zu drei Tagen im Jahr eine Freistellung vom Dienst, um die Teilnahme an Exerzitien und Seelsorgeangeboten zu ermöglichen.
Für die Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Pflege sowie Behindertenhilfe/Psychiatrie sowie den Beratungsangeboten der Regional-Caritasverbände liegen verbindlich spezifische Konzepte vor, in denen alle Fragen der pastoralen und seelsorglichen Begleitung und Versorgung vor Ort geregelt sind. die die Sicherstellung und Umsetzung der pastoralen Beratung/Betreuung/Begleitung Situation/Versorgung vor Ort beschreiben.