Die Gesamt-Mitarbeitervertretung
Einer der Kernpunkte der Novellierung der MAVO im Jahr 2017 war die Erleichterung der Bildung von Gesamtmitarbeitervertretungen. Während dies früher nur "im Einvernehmen" mit dem Dienstgeber möglich war, ist eine Beteiligung des Dienstgebers am Bildungsprozess jetzt nicht mehr vorgesehen, und es handelt sich um eine autonome Entscheidung der beteiligten Mitarbeitervertretungen. Diese Gremienbildung ist ein wesentlicher Baustein für den wichtigen Erfahrungsaustausch der Mitarbeitervertretungen untereinander, die über die Zusammenarbeit in der Gesamtmitarbeitervertretung wichtige Informationen über jeweils andere Einrichtungen und damit über den Rechtsträger insgesamt erhalten.
Die Kommunikation zwischen MAV und Dienstgeber ist immer wieder dadurch belastet, dass die Gespräche und Verhandlungen nicht mit den Entscheidungsträgern des Rechtsträgers geführt werden. Dienstgeber im Sinne der MAVO ist der Rechtsträger der Einrichtung (Verein), der durch seine Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) vertreten wird. Mitarbeitervertretungen aber werden auf Einrichtungsebene gebildet und haben häufig "nur" die Einrichtungsleiterin/den Einrichtungsleiter als Ansprechpartner. Diese sind aber wiederum meist gar nicht bevollmächtigt, abschließende Entscheidungen über Dienstvereinbarungen oder budgetrelevante Vorgänge zu treffen. Es entsteht so ein Informations-und Kommunikationsdefizit, das durch die Bildung von Gesamtmitarbeitervertretungen und erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen ausgeglichen werden kann, denn diese werden auf der jeweiligen Unternehmens-oder Konzernebene gebildet. Diese Erkenntnisse und Überlegungen führten bereits wie beschrieben schon 2014 zur Bildung einer Gesamt-MAV.
Neu geregelt ist seit dem Jahr 2017 weiterhin eine weitergehende Information- und Beratungspflicht in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß §27b Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Die Gesamtmitarbeitervertretung ist zuständig für die Angelegenheiten der Mitarbeitervertretung, soweit sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mehreren oder allen Einrichtungen betreffen und diese nicht durch die einzelnen Mitarbeitervertretungen ihren Einrichtungen geregelt werden können. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auch auf Einrichtungen ohne Mitarbeitervertretung.
Alle Beteiligungstatbestände in personellen Angelegenheiten sind weiterhin Angelegenheit der Mitarbeitervertretungen, und auch die besonders wichtige Beteiligung nach § 36 Abs.1 Nr. 1 (Arbeitszeit) bleibt den Mitarbeitervertretungen vorbehalten. Wenn nunmehr das Verhandlungsmandat nach § 24 Abs. 6 S. 4. MAVO von der Mitarbeitervertretung auf die Gesamtmitarbeitervertretung übertragen werden kann, erhöht dies die Verhandlungskompetenz der Gesamt-MAV, ohne das Entscheidungsmandat der Mitarbeitervertretung vor Ort zu schmälern, denn die Entscheidung ist auch dann immer auf Einrichtungsebene zu treffen.
(Autor: David Hasenauer)
Derzeitige Zusammensetzung der Gesamt-MAV (nicht vertreten sind die Zentral-Geschäftsstelle und die Jugend- und Ausbildungsvertretung)
Bereich Altenhilfe
1. Pflege- und Taubblindenheim Steinbach – Delegierte: Melanie Horas.
2. Seniorenhaus St. Bonifatius Kassel – Delegierter: Torsten Grunzke.
3. Altenpflegeheim St. Bonifatius Stadtallendorf – Delegierte: Brygida Richert.
4. Alten- und Pflegeheim St. Josef, Fulda – Delegierte: Silvia Belz.
5. Altenpflegeheim St. Vinzenz, Eschwege – Delegierter: Konrad Koch.
6. Altenpflegeheim St. Martin, Bad Orb – Delegierte: Swetlana Kondratyev.
7. Altenpflegeheim St. Marien, Homberg/Efze – Delegierter: Ulrich Giebenhain.
Bereich Behindertenhilfe
1. Caritas-Werkstätten – Delegierter: Matthias Kielenz.
2. Wohnen – Delegierter: David Hasenauer.
Bereich Kinder- und Jugendhilfe
1. Gertrudisheim Marburg – Delegierter: Jörg Fleischer.
2. Jugendhilfeverbund St. Elisabeth Fulda – Delegierter: Christian Engler.
3. Haus Carl Sonnenschein Fritzlar – Delegierter: Frank Paul.
Schwerbehindertenvertretung
1. Standort St.-Vinzenz-Straße Fulda - Delegierte: Beate Westelmayer.
2. Standort Zum Schulzenberg Fulda-Maberzell - Delegierte: Katharina Wighardt.